In letzter Zeit machen sie von sich reden, die Feiern, die unbedarfte Gesichtsbuch-Benutzer initiiert hatten und dabei ihre Einladungen öffentlich ins Netz stellten. Sie hatten nämlich dabei übersehen, daß sie nicht nur ihre Freunde, sondern gewissermaßen die Weltbevölkerung zu sich geladen hatten. Und einige Tausend folgten dem Ruf, sehr zur Freude der Nachbarn, die neben Lärm, erheblicher Belästigung auch noch Müll und Schäden an ihrem Eigentum zu ertragen hatten.

Nun aber wird angeblich der Ruf der Politik hörbar, solche Feiern gänzlich zu verbieten. Und diese Reaktion wird wiederum von angeblich freiheitsliebenden Internetlern mit Schmähungen beantwortet.

 

Zeit also, in beide Richtungen auszuteilen.

 

Zunächst die kolportierten Vorschläge, Internetfeiern zu verbieten: Das dürfte gesetzlich schwer zu verwirklichen sein. Daß die Innenminister fordern, sich hierbei im Rahmen der bestehenden Gesetze zu bewegen (was so mancher Kommentator offenbar überhört haben dürfte), ist letztlich unbehelflich. Die Gesetze, allen voran das Versammlungsgesetz, gilt zum einen nur für Feiern unter freiem Himmel, Ort der Feiern sollten aber jeweils Privatwohnungen sein. Zudem handelte es sich jeweils um Versehen, ein Verbot, sich bei einer Einladung zu irren, dürfte aber nach der Natur des Irrtums ins Leere gehen. Man kann nicht anmelden, was man gar nicht initiieren sollte. Auch sind Feiern, die im Netz angekündigt werden, kaum alle zu verbieten, zumal, wenn sie in kleinem, privaten Kreis stattfinden. Dann würden darunter wohl auch Hochzeitsfeiern, Betriebsfeste, Betriebsausflüge, Beerdigungen (fast immer werden Tote nur unter freiem Himmel beerdigt) und derlei Anlässe fallen.

Oder wollte man sie per Definition ausnehmen? 

 

Das Ganze dürfte ein Rohrkrepierer sein, weil man wieder mal aus vollem Kanonenrohr auf Spatzen schießt.

 

Dann aber sollte man sich auch die Argumente der Netzbenutzer ansehen: Sie werfen den Politikern vor allem vor, sich mit dem Internet nicht auszukennen. Das trifft aber auch und gerade auf die Initiatoren der Feste zu. Denn immerhin waren sie unfähig, ihre Einladung nicht als privat zu kennzeichnen. Und das hatte erhebliche Auswirkungen: Wehe dem, der als Nachbar von einer Lawine von mehreren Tausend Feierbiestern überrollt wird und nach Alkoholgelagen und Gewaltanwendung besser nicht vor seine Tür gehen sollte, wenn er schon seinen eigenen Garten meiden sollte. Hier dürfen die Ordnungsbehörden die Menschen nicht allein lassen, dazu sind sie berufen, denn es handelt sich vor Ort um eine Notsituation. Und das berührt die Kompetenz auch und gerade der Sicherheitsorgane. Zeit und Anlaß also, sich Gedanken schon im Vorfeld zu machen. Wenn jemand etwa zu Tode käme in solch einem Tumult (man sehe sich die Bilder der wegen der Ausfalls der Feier unmutigen Massen an), dann würde die Schuld wohl auch - nicht ganz zu Unrecht - bei den Sicherheitsbehörden gesucht, wenn diese untätig geblieben wären.

Und die öffentliche Meinung würde fragen: Warum hat man das nicht verhindert?

 

Allerdings kostet solche ein dann völlig gerechtfertigter Einsatz auch Geld.

 

Und das sollte das Geschehen ausreichend steuern: Wenn erst einmal einem Verursacher eine hohe Rechnung präsentiert würde, würde wahrscheinlich deutlich mehr Sorgfalt aufgewendet bei Einstellen einer Feier.

Für die Verbreitung der Information tragen die Nutzer schon Sorge, sie verbreiten ja auch sonst alles, was ihnen relevant erscheint (um nicht zu sagen: Jeden Blödsinn).

 

Und wenn ein paar Tausend Euro nicht relevant sind, dann weiß ich es auch nicht.

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