Gewisse Mitmenschen tragen gerne vor, die Bundesrepublik gäbe es nicht als Staat. Vielmehr sei sie eine Gesellschaft, und zwar eine GmbH.

Das ist nun ein Widerspruch in sich.

Zum einen kann die BRD keine GmbH sein, denn damit müßte sie im Handelsregister eingetragen sein (vgl. §7 GmbHG). Ist sie aber nicht, bitte schauen sie bei ihrem örtlichen Amtsgericht nach.

Zudem konstituiert allein der Staat juristische Personen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wenn der Staat aber nicht existierte, gäbe es auch keine Gesellschaften, insbesondere keine GmbHs, deren Bestehen von der Existenz eines Staates abhängt. Wie soll es also ohne eine BRD eine GmbH geben?

"Reichsbürger" beziehen sich gerne darauf, daß es das deutsche Reich noch gäbe, wahlweise ein Staat, den sie selbst gegründet hätten. Wenn sie sich also als Staat etabliert haben, haben sie dann die BRD als GmbH eingetragen in ein Register, das sie selbst geschaffen haben? Warum? Wer hat den Antrag gestellt? Wer das Stammkapital? Warum wurde die BRD als GmbH gegründet? Läge nicht eher eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nahe? Mit welcher Legimitation, also worauf gründet sich das Gesetz, das der Legimitaion zugrundeliegt?

Es erscheint nicht allzu durchdacht zu sein, das Konstrukt.

Zurück zu Home