Asylrechte
23 Apr. 2009 Man kann stolz darauf sein (nein, nicht, Deutscher zu sein: Das ist keine Leistung), in einem Land zu leben, das es Flüchtlingen aus aller Welt ermöglicht, Zuflucht zu finden vor politischer Verfolgung. Dies ist sogar im Grundgesetz verankert, wonach politisch Verfolgte Asylrecht genießen.
Ob die Ausgestaltung des Asyls in Deutschland allerdings tatsächlich ein Genuß ist, bleibt dahingestellt.
Eine Lebensstandardgarantie ist damit nämlich nicht verbunden.
Man will den Asylbewerbern ja nicht den westlichen Lebensstandard gewährleisten, sondern gewissermaßen das Leben retten. Daher läßt man sie isoliert wohnen, gibt ihnen Essen oder Gutscheine hierfür und nur ein geringes Taschengeld. Die Umstände in den Asylanten-Unterkünften sind oftmals eher unerfreulich. Hinzu kommt eine geistige Isolation, denn einen Anspruch auf Zusammenlegung gleicher Volksgruppen besteht nicht. Um nach außen hin eine gewisse Abschreckung zu erreichen, werden oftmals sogar Familien getrennt voneinander in verschiedenen Orten untergebracht. Wobei Asylsuchende in aller Regel den Landkreis nicht verlassen dürfen, weil ansonsten die Gefahr bestünde, daß sie bei verschiedenen Sozialämtern mit unterschiedlichen Schreibweisen ihrer für die deutsche Sprache oft schwer übertragbarer Namen mehrfach Sozialhilfe beziehen (bis zu sieben Mehrfachbezüge sind belegt). So leben Verwandte oft verstreut über die ganze Bundesrepublik. Arbeiten dürfen sie auch nicht, um den Einheimischen nicht die Arbeitsplätze wegzunehmen (das tun dann die Billigarbeiter aus dem Osten).
Das motiviert die Asylanten nicht besonders.
Insbesondere, weil oftmals die Fähigkeiten der Gebildeteren letztlich brachliegen.
Allerdings will man durch solch eine Ausgestaltung des Verfahrens auch reine Wirtschaftsflüchtlinge davon abhalten, nach Deutschland des Wohlstandes wegen zu kommen, ohne in ihrem Land wirklich Verfolgung fürchten zu müssen. Die Menschen sollen sich glücklich schätzen, ihr Leben gerettet zu wissen, aber auf den westlichen Stand der Lebensführung sollen sie keinen Anspruch haben.
Nur auf ihre Menschenwürde.
Wobei Auslegungsfrage ist, ob Gemeinschaftsduschen und -toiletten diese schon berühren.
Im Zuge der Verschärfung des Asylverfahrens und der geschilderten, aktuellen Amtspraxis sind die Zahlen der Bewerber dann auch deutlich zurückgegangen. Man fürchtete schon, der Flut nicht mehr Herr zu werden. Jetzt sind die Asylbewerbungen weitgehend aus der öffentlichen Diskussion verschwunden. Und die Bankenkrise facht die Tendenzen, mehr Geld für die Unterkünfte etwa zur Verfügung zu stellen, nicht gerade an.
Erst die eigene Bevölkerung, dann die anderen.
Zudem fallen wirklich recherchierte Fälle den Verteidigern des Asylrechts manchmal in den Rücken. So wie vor ein paar Jahren, als engagierte Journalisten herausfinden wollten, was mit abgeschobenen Asylanten weiter passiert. Die von mehreren Menschenrechtsgruppen energisch verteidigten Heimkehrer stellten sich als schlichte Wirtschaftsflüchtlinge heraus, die zurück zu ihren Familien zogen und dort unbehelligt lebten.
Solche Fälle sind nicht geeignet, das Mitleid mit den beklagenswerten wirklichen Asylsuchenden zu mehren.
Das bestärkt eher böseste Vorurteile eindrucksvoll.
Das Asylrecht kann zudem nicht das Unrecht der ganzen Welt auffangen. Wobei auch nur eher Wohlhabende wirklich den Weg nach Deutschland schaffen und hierbei erheblich zu einem Geschäft skrupelloser Menschenhändler werden. Um dann sprachlos in einem unbekannten Land zu sitzen und buchstäblich nicht anerkannt zu werden. Wenn man doch nur in die Menschen hineinschauen könnte und nicht jeden unter den Generalverdacht stellen müßte, ein Scheinasylant zu sein. Um dann sein Leben inmitten eines Sprachgewirrs einen tristen Alltag zu durchleiden.
Wobei nach Ablehnung meist noch Jahre ins Land gehen, bis man wirklich in sein Heimatland zurück muß. Und wenn man jemanden heiratet, der ein Bleiberecht hat, ist es ohnehin vorbei. Eine Schwangerschaft ist auch schon hilfreich.
So mancher Deutsche im fortgeschrittenen Alter ist erstaunt, wenn einen der deutlich jüngere, attraktive Partner just dann verläßt, wenn er ein eigenes Bleiberecht im Land erworben hat (samt Unterhaltsansprüchen).
Dennoch muß am Asylrecht festgehalten werden.
Zugunsten der wirklich Verfolgten.
Wobei es tatsächlich eine Möglichkeit gibt, Leid zu lindern, wenn man möchte: Einfach einen Asylbewerber zu adoptieren. Damit verbessert man dessen Lage dramatisch, wenn einem dies wirklich ein Anliegen sein sollte, aus humanitären Gründen. Durch Adoption wird er zu einem Abkömmling, mit allen Rechten und Pflichten.
Statt immer nur Leistungen von anderen zu fordern, weil dies auch mit Kosten für einen persönlich verbunden ist.
Aber wer macht das schon.
Jedenfalls nicht auf eigene Kosten.