Geschlechtsneutral zu schreiben sollte möglich sein. Allerdings würde ich zwischen sachlichen und literarischen Texten unterscheiden.

1. Bei Behördenschreiben oder sachlicher Information ist Gendern kein Problem, vor allem kein ästhetisches. Behördensprache,  die exakt gesetzliche Vorgaben nachvollzieht, ist nicht schön zu lesen. Auch wenn sich die Obrigkeit angeblich um Verständlichkeit bemüht, so kann sie keinen Preis für Ästhetik gewinnen. Dasselbe gilt für jede andere Textform, die informieren will, etwa Kochbücher, Gebrauchsanweisungen oder auch Nachrichten. Hier spricht auch nichts dagegen, bereits vorhandene Texte zu aktualisieren.

2. In der Literatur aber steht die Schönheit der Sprache gleichberechtigt neben dem Informationsgehalt. Man spricht von Kongruenz zwischen Form und Inhalt. Hier wird man im Sinne der Ästhetik Rücksicht nehmen müssen auf die Empfindung des Autors. Wobei man Behördenschreiben nicht entgehen kann, Literatur, die man nicht schätzt, aber sehr wohl. Vor allem muss dem Begehren entgegengetreten werden, bereits vorhandene Schriften umzuschreiben. Abgesehen, dass man damit das Urheberrecht des Dichters missachtet, ähnelt das dem Vorgehen im Buch "1984", in dem geschildert wird, wie Bücher immer wieder umgeschrieben werden, je nach Zeitgeschmack. Mit einer aktuellen Neufassung radiert man die Gegebenheit der Vergangenheit aus. Zuweilen verändert das auch den Inhalt. Das ist meiner Ansicht nach abzulehnen.  

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