Rechts/Links
01 Jan. 2023Oftmals wird von Mitbürgern die These vertreten, mit der politischen Einteilung von rechts und links können sie nichts anfangen. Abgesehen davon, dass dies eher von konservativen Menschen geäußert wird (weil links orientierte solche Sätze selten von sich geben), mag es doch unabhängig von der ursprünglich parlamentarischen Sitzordnung ein eindeutiges Unterscheidungskriterium geben:
Rechts und links unterscheiden sich darin, was der Staat darf und was der Staat muss.
Auf der rechtsextremen Seite darf der Staat alles und muss nichts: Der Staat hat nach dieser Seite uneingeschränkte Eingriffsrechte in Grundrechte, etwa der Überwachung und Erfassung der Bürger. Es sei daran erinnert, dass seitens der Erzkonservativen etwa davon die Rede war beim Aufkommen von HIV, erfasste Infizierte zu tätowieren. Aber Pflichten gegenüber dem Bürger hat der Staat danach nicht, etwa im Wege von Sozialhilfe oder Schutzpflichten in Gefahrensituationen.
Auf der Gegenseite, im linksextremen Lager, hat der Staat keinerlei Eingriffsrechte weder in präventiver, noch in repressiver Weise, aber jede Pflicht, etwa die Bürger zu ernähren, etwa im Wege des bedingungslosen Grundeinkommens oder umfangreich zu schützen vor jedweder Gefahr.
Wie weit man nun in diesem Spektrum rechts oder links steht, hängt vom Grad ab, wieweit man dem Staat Rechte einräumt und Pflichten auferlegt.