Bemerkenswert: Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Bagatellkündigung gegenüber einer Supermarktkassiererin für unrechtmäßig erklärt hatte, scheint nunmehr die Summe, die der Arbeitnehmer gestohlen oder um die er betrogen hat, keine Rolle mehr zu spielen. Denn eine Angestellte der Bundesbahn hat letztere um satte 160,- EUR betrogen (und das auch zugegeben), aber konnte deswegen nicht entlassen werden. Weil sie schon 40 Jahre für die Bahn arbeitet und daher erhöhtes Vertrauenskapital (trotz eines doch erheblichen Vertrauensbruchs) genießt.

Was erstaunliche Konsequenzen hat.

 

Langjährige Arbeitnehmer können daher ihre Arbeitgeber letztlich ungestraft beklauen oder betrügen.

 

Das Schlimmste, was ihnen passieren kann, ist eine Abmahnung. Das sollte man doch riskieren können. Danach kann man ja damit aufhören. Also sollten sich Arbeitgeber vor allem vor ihren langgedienten Mitarbeitern in Acht nehmen. Am besten, man läßt es nicht soweit kommen und trennt sich beizeiten von Angestellten, bevor sie entsprechenden Vertrauensschutz genießen. Denn überwachen darf man sie auch nicht, jedenfalls nicht ohne Anlaß, gemäß der Rechtsprechung. Weshalb bei entsprechender Kenntnis der Betriebsabläufe (nach Jahrzehnten eigentlich eine Selbstverständlichkeit) Diebstähle doch leicht zu vertuschen, Betrügereien leicht zu verstecken sein dürften.

Die wahren Konsequenzen dieses Urteils sind noch gar nicht abzusehen.

 

Allerdings: Wo bleibt der Aufschrei der Bevölkerung?

 

Viel Verständnis für den kleinen Angestellten, aber Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber sind nur eine Randnotiz in der Presse wert. Dazu noch die Steuerlast, kein Wunder, wenn Firmen das Weite suchen, wer will es ihnen verdenken. Glück hierbei: Die Bahn in diesem Fall kann nicht weg, sie ist offensichtlich ortsgebunden.

Das hat die Angestellte aber gut hinbekommen.

 

Vielleicht hat sie sogar aus lauter Dankbarkeit "Emily" etwas von der Beute abgegeben.

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